Ihr SchornsteinfegerWas macht ein Schornsteinfeger?Ihr Schornsteinfeger

Unsere Tätigkeitsfelder

Brandschutz

Brandschutz ist eine der originärsten Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks. Mit Einführung einer flächendeckenden Überprüfung und Reinigung von Feuerungsanlagen verringerte sich die Brandgefahr deutlich. Nicht umsonst heißt es schon seit dem Mittelalter: Schornsteinfeger bringen Glück!

Sicherheit

Nie war Heizen so unkompliziert. Darüber vergisst man schnell, dass Sicherheit kein Selbstläufer ist. Durch regelmäßige Überprüfungen und CO-Messungen sorgt das Schornsteinfegerhandwerk für ein hohes Sicherheitsniveau in 30 Millionen Privathaushalten.

Umweltschutz

Seit Einführung der Messungen nach 1. BImSchV in den 1970er Jahren konnten die schädlichen Emissionen um 80 % reduziert werden. Regelmäßig kontrollieren Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, ob rund 33 Millionen Wärmeerzeuger emissionsarm, umweltschonend und effizient heizen. Das schont die Umwelt und senkt die Heizkosten.

Neutrale Beratung

Ob beim Neubau oder bei der Renovierung: Mit über 11.000 Energieberaterinnen und Energieberatern zeigt Ihnen das Schornsteinfegerhandwerk, wie Sie Energie sparen können, und berät Sie zu staatlichen Fördermaßnahmen.

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Jahre Erfahrung

Ihr SchornsteinfegerÜber unsIhr Schornsteinfeger

Über 40 Jahre Erfahrung

Hier ein kleiner Text über dich bzw. über den Betrieb.

Unser Bezirk

Unser Bezirk umfasst die folgenden Ortschaften und Straßen:

Edelzell, Engelhelms, Fulda (Im Sack, xxx), Harmerz, Istergiesel, Niederrode, Pilgerzell, Zell

 

In unserem Bezirk sind wir für die hoheitlichen Tätigkeiten zuständig.

Für freie Tätigkeiten können Sie jederzeit einen qualifizierten Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.

  • 1984 - 1987 | Berufsausbildung zum Schornsteinfeger
  • Seit 1992 Schornsteinfegermeister
  • 2005 | Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Bezirksschonsteinfeger seit 2009
Erfassungsformular Energieausweis
  • Hinweis zu hoheitlichen und freien Tätigkeiten!

    Hoheitliche Tätigkeiten übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
    als staatlich beliehene Unternehmer in ihren Bezirken.

    Für freie Tätigkeiten können Sie jederzeit einen qualifizierten Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.

Ihr SchornsteinfegerDienstleistungen & ServiceIhr Schornsteinfeger

Was wir für Sie tun können

Ein Überblick über freie Tätigkeiten

Ihr SchornsteinfegerInformationIhr Schornsteinfeger

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Wissenswert

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist im Juli 2026 in Kraft getreten.

Mit dem Gebäude­moder­nisierungs­gesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen.

Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Ihr Schornsteinfeger
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  • Ihr SchornsteinfegerKehren
  • Ihr SchornsteinfegerMessen
  • Ihr SchornsteinfegerPrüfen
  • Ihr SchornsteinfegerFeuerstättenschau
  • Ihr SchornsteinfegerFeuerstättenbescheid
  • Ihr SchornsteinfegerEnergieberatung
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  • Ihr SchornsteinfegerSicherheit
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Ihr SchornsteinfegerTeamIhr Schornsteinfeger

Ein starkes Team

Christoph Reichelt

Bezirksschornsteinfeger
Schornsteinfegermeister

Christoph Reichelt

Florian Jestädt

Schornsteinfegermeister
 

Florian Jestädt

Paul Mahling

Auszubildender
 

Paul Mahling
Ihr SchornsteinfegerBewertungenIhr Schornsteinfeger

Man spricht
über uns

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten wir Ihre Frage nicht beantworten können, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Wie oft und in welchen Abständen der Schornsteinfeger zu Ihnen kommt und dafür beauftragt werden muss, können Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid nachlesen. In diesem Dokument sind alle für Ihre Anlagen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten und Fristen aufgeführt.

 

Bitte beachten Sie: Es zählen die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Arbeiten und Intervalle können von Gebäude zu Gebäude sowie von Anlage zu Anlage unterschiedlich sein.

Was sind hoheitliche Tätigkeiten?

Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Bezirken.

 

Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.

Was sind freie Tätigkeiten?

Für freie Tätigkeiten können Sie jederzeit einen qualifizierten Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.

 

Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb. Für welche freien Tätigkeiten eine Schornsteinfegerin oder ein Schornsteinfeger jeweils bauftragt werden muss, ist im Feuerstättenbescheid festgesetzt.

Was passiert bei der Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Dabei überprüft die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger alle Feuerungsanlagen eines Gebäudes sowie gegebenenfalls die Lüftungs- und Dunstabzugsanlagen. Ziel ist es, deren Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Der Feuerstättenbescheid ist ein offzielles Dokument, das als Verwaltungsakt gilt. Darin sind alle Schornsteinfegerarbeiten aufgelistet, die gesetzlich an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschrieben sind und für die Sie eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger beauftragen müssen. Dazu zählen Messungen, Überprüfungen und Reinigungen, zum Beispiel an Gas- und Ölheizungsanlagen, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich ihrer Abgasanlage, an Schornsteinen für Kamin- und Kachelöfen, offenen Kaminen und anderen Öfen für feste Brennstoffe. Darüber hinaus werden in einigen Bundesländern auch Lüftungsanlagen im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfungen kontrolliert.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist die verbriefte Verbrauchsangabe Ihres Gebäudes.

 

Jeder kennt den ungefähren Durchschnitts-Verbrauch seines Pkw, doch kaum jemand den seines Eigenheims. In der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) sind die Anforderungen rund um den Energieausweis festgelegt.

 

Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie uns Ihre Daten HIER unkompliziert online mitteilen..

Ihr Schornsteinfeger Bundesverband des SchornsteinfegerhandwerksIhr Schornsteinfeger

Es war nie einfach nur Glück!

Mit seiner aktuellen Kampagne möchten der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks zeigen, wie sehr es sich in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Es hat sich von einem traditionellen Handwerksberuf zu einem modernen Dienstleister mit Angeboten in den Bereichen Brand-, Klima- und Umweltschutz, Energieberatung und Energieeffizienz entwickelt.

Tradition

100%

Wachstum

100%

Transformation

100%

Bodenhaftung

100%

Impressum

 

Christoph Reichelt
Engelhelmser Straße 14
36043 Fulda

Telefon: 0661 45482
E-Mail: info@reichelt-schornsteinfeger.de

URL: reichelt-schornsteinfeger.de

Inhaltlich Verantwortlicher: Christoph Reichelt

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Schornsteinfegermeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)


Zuständige Handwerkskammer

Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel
hwk-kassel.de

Rollennummer: ???


Zuständige Aufsichtsbehörden

Landkreis Fulda
Wörthstraße 15, 36037 Fulda
landkreis-fulda.de

Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel
rp-kassel.hessen.de


Berufsrechtliche Regelungen

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
(Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) -> Link

Handwerksordnung (HwO) -> Link


Verbraucherstreitbeilegung

Wir werden nicht an einem Streit­beilegungs­ver­fahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle im Sinne des Verbraucher­streit­bei­le­gungs­ge­setzes teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.


Gestaltung, Programmierung und Webdesign:

fuldadesign | Michael Schneider
Am Riedrain 8
36093 Künzell

Telefon: 0661 9428666
E-Mail: mail@fuldadesign.de
Internet: fuldadesign.de

Datenschutzerklärung

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Erfassungsformular Energieausweis

Füllen Sie bitte alle Felder des Formulars die Ihnen bekannt sind aus. Um die Daten zu vervollständigen und den Energieausweis in Auftrag zu geben werde ich Sie kontaktieren.

Tipp zum Ausfüllen:
Sie können mit der Tab-Taste zum nächsten Feld springen.

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Anlass der Ausstellung

Persönliche Angaben

Angaben zum Gebäude

Das Gebäude oder einzelne Wohneinheiten standen wie folgt leer:

Angaben zur Heizungsanlage

Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Im Jahr 2025


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